INQA Coaching Anfragen

 

1. Das Unternehmen ist rechtlich selbständig, gehört den freien Berufen an oder ist ein gemeinnütziges Unternehmen

3. Der Unternehmenszweck dient nicht der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Aquakultur oder der Fischerei

4. Das Unternehmen hat seinen Sitz und seine Arbeitsstätte in Deutschland

5. Das Unternehmen besteht zum Stichtag der Ausstellung des INQA-Beratungsschecks mindestens 2 Jahre am Markt, oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (Nachweis: z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Kammernachweis etc.)

8. Das Unternehmen hat im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheiten, JAE)

9. Anzahl Mitarbeiter

10. Das Unternehmen hat entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €

11. Das Unternehmen erfüllt die Kriterien der „De-minimis“-Erklärung, d.h. es hat keine staatlichen Beihilfen in Höhe von mehr als 200.000 € -inkl. des geplanten INQA-Coaching- in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhalten

12. Über das Vermögen des Unternehmens wurde kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, es wurde keine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben, das Unternehmen befindet sich auch nicht in der Phase der Überwachung eines Insolvenzplans

13. Das Unternehmen, sowie Angehörige der Freien Berufe sind nicht als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater in den Themenfeldern Personalpolitik oder Arbeitsorganisation tätig

14. Das Unternehmen hat noch nicht am Programm INQA-Coaching teilgenommen

15. INQA-Coaching wird für folgende Themen angeboten, bitte wählen Sie eines oder mehrere aus, die aus Ihrer aktuellen Sicht passend wären für ein Coaching: Hinweis: die Themen können sich ändern, aufgrund neuer Erkenntnisse im Verlauf des Coachings

1 + 1 =

de_DEGerman